SERVICE
In unserer Service-Rubrik wollen wir Sie unter anderem zu Themen des Brandschutzes, Erster Hilfe und richtigem Verhalten in Notsituationen informieren. Bei wichtigen Fragen, die hier nicht geklärt werden, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Notruf-Telefax: 089 – 2353 – 4331
Giftnotruf: 089 – 19240
Krankentransport: 089 – 19222
Bereitschaftsdienst: 089 – 116117
Notruf-Telefax für Gehörlose, stumme oder behinderte Bürger zum Download (PDF 140 KB)
Alarmierung der Feuerwehr und/oder des Rettungsdienstes
Über die europaweite und gebührenfreie Notrufnummer 112 erreicht man in Bayern eine von 26 Integrierten Leitstellen, die die benötigten Rettungskräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst alarmieren können, um schnell Hilfe leisten zu können.
Damit diese schnelle Hilfe gewährleistet werden kann, ist es beim Absetzen eines Notrufs besonders wichtig, sich die „fünf Ws“ ins Gedächtnis zu rufen, damit der Disponent in der Leitstelle sofort weiß, was passiert ist und welche Hilfe benötigt wird.
1. Wer meldet? | „Hier spricht Klaus Müller.“ |
2. Wo ist das Ereignis? | „In der Gärtnerstraße 23 in Hohenbrunn ist ein Unfall passiert.“ |
3. Was ist geschehen? | „Ein siebenjähriges Kind wurde von einem Auto angefahren und ist verletzt.“ |
4. Wie viele Personen sind betroffen? | „Außer dem Kind ist niemand verletzt.“ |
5. Warten auf Rückfragen | Nicht auflegen! |
Lebensretter Rauchmelder
„Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Falsch: Durchschnittlich bleiben Ihnen vier Minuten zur Flucht. Schon eine Lungenfüllung mit Rauchgas kann tödlich sein.
„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“
Falsch: Brände entstehen meistens nachts. Häufigste Brandursachen sind außerdem elektrische Defekte.
In 13 Bundesländern besteht bisher eine Rauchmelderpflicht, um die hohe Zahl der jährlichen Brandopfer zu reduzieren. In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht bisher nur für Neubauten. Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2017 nachgerüstet werden. Des Weiteren müssen nicht nur vermietete Objekte, sondern auch selbst genutzte Immobilien durch ausreichend Feuermelder geschützt werden. Deshalb startet die bundesweite Rauchmelderkampagne 2015 auch unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“.
Rauchmelder warnen Sie auch im Schlaf durch einen lauten Alarmton rechtzeitig vor einem ausgebrochenen Brand und verschafft Ihnen und Ihrer Familie so den nötigen Zeitvorsprung sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr mit der 112 zu alarmieren.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de