TECHNIK

In Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind die Aufgaben einer (freiwilligen) Feuerwehr wie folgt definiert:

„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe (…) dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird . Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Um dieser Verplichtung nachzukommen, ist die Freiwillige Feuerwehr Hohenbrunn von der Gemeinde mit entsprechenden Löschfahrzeugen und Material ausgestattet, um zum einem Brände schnell und effektiv bekämpfen zu können und zum anderen technische Hilfe z.B. bei Verkehrsunfällen zu leisten.
Stationiert sind die Fahrzeuge seit dem Jahre 1986 im Gerätehaus an der Siegertsbrunnerstr. 3. Dort werden die Fahrzeuge und die verlasteten Gerätschaften vom Gerätewart in Werkstätten gewartet und kontrolliet. Auch befindet sich zahlreiche Räumlichkeiten zur Ausbildung der aktiven Feuerwehrdienstleistenden sowie Aufenthaltsräume z.B. für die diensthabenden First-Responder-Kräfte.
Alarmiert wird die Feuerwehr Hohenbrunn über die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München im Landratsamt. Geht dort ein Notfall (z.B. Brand, Verkehrsunfall, etc.) über die Notrufnummer 112 ein, werden die Einsatzkräfte über Funk-Alarmmeldeempfänger („Piepser“) alarmiert und eilen zum Gerätehaus, um die Fahrzeuge zu besetzen.
Mehr Informationen und Details über unseren Fuhrpark, unsere Gerätehaus sowie den Ablauf einer Alarmierung bei einem Notfall erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

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